Objektüberwachung (Phase 8 HOAI)

Objektueberwachung
  • Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und 
  • den Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Technik
  • Firmenkoordination sowie Koordination anderer fachlich Beteiligten
  • Aufstellung und Überwachung eines Bauzeitenplanes
  • Kontrolle des Aufmasses der ausgeführten Arbeiten
  • Abnahme der Bauleistung
  • Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle
  • Übergabe des Objekts an den Bauherren

Auch wenn die auszuführenden Arbeiten exakt beschrieben (Phase 6) und die Preise hierfür eindeutig sind (Phase 7), ist es leider noch lange nicht gewährleistet, dass der Bauherr bekommt, was er bezahlt. Eingebaute Materialien sind zu überprüfen, ganz zu Schweigen von Qualität der Ausführung. Auch hier wirkt sich der Preiskampf der Firmen aus. Nicht immer ist das Personal fachlich so ausgebildet, dass es den durch DIN-Normen und Vorschriften immer komplizierteren Anforderungen entspricht. 

Vor Überraschungen beim 'Abenteuer Bau' ist man nicht immer gefeit. Trotzdem muss Kostensicherheit und der Anspruch auf ein mängelfreies Bauwerk oberste Priorität haben.